Treuhandinspektionen und -gutachten

Treuhandinspektionen und -gutachten

Begutachtungen und Bewertungen

Die meisten Käufer lassen die Immobilie innerhalb der im gültigen Kaufvertrag vereinbarten Frist von einem zugelassenen Immobiliengutachter begutachten. Manche Käufer lassen die Immobilie sogar von mehreren verschiedenen Gutachtern begutachten, wenn sie fachliche Meinungen von Gutachtern einholen möchten, die auf einen bestimmten Bereich spezialisiert sind (z. B. Dach, Heizung, Lüftung und Klimaanlage, Bausubstanz). Wenn der Vertrag von der Finanzierung abhängig ist, wird die Immobilie von einem zugelassenen Gutachter bewertet, um den Wert für das Kreditinstitut durch einen Dritten zu ermitteln. Dies geschieht, damit das Kreditinstitut sicherstellen kann, dass seine Investition in deine Immobilie angemessen ist. Ein Käufer einer Gewerbeimmobilie lässt möglicherweise auch ein umfassendes Umweltgutachten und/oder eine Bodenuntersuchung durchführen, falls dies vom Kreditinstitut verlangt wird.

Der Abwicklungsbeauftragte.

Als Abwicklungsstelle wird entweder eine Titelversicherungsgesellschaft oder ein Anwalt ausgewählt, dessen Aufgabe es ist, das Eigentumsrecht an der Immobilie zu prüfen und sicherzustellen. Nach der Überprüfung der gesamten eingetragenen Geschichte deiner Immobilie wird bestätigt, dass 1) dein Eigentumsrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses frei von Belastungen (z. B. Hypotheken, Pachtverträge, Beschränkungen oder Pfandrechte) ist; und 2) alle neuen Belastungen ordnungsgemäß im Eigentumsrecht berücksichtigt sind.

Unvorhergesehene Ereignisse.

Eine Bedingung ist eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, bevor ein Vertrag rechtsverbindlich wird. Zum Beispiel nimmt ein Käufer in der Regel eine Bedingung auf, wonach sein Vertrag erst dann verbindlich ist, wenn ein zufriedenstellender Hausinspektionsbericht von einem qualifizierten Gutachter vorliegt.

Bevor der Käufer den Kauf deiner Immobilie abschließt, prüft er jeden Aspekt der Immobilie, wie es in den Kaufverträgen und etwaigen Anhängen vorgesehen ist. Dazu gehören:

  • Finanzierung und Versicherung sichern;
  • Prüfung aller relevanten Unterlagen, wie z. B. vorläufige Grundbuchauszüge und Offenlegungsunterlagen; und
  • Begutachtung der Immobilie. Der Käufer hat das Recht, den Zustand deiner Immobilie durch eine Vielzahl von Begutachtungen zu ermitteln, beispielsweise in Bezug auf Dach, Termiten-/Schädlingsbefall, Schornstein/Kamin, Vermessung der Grundstücksgrenzen, Brunnen, Klärgrube, Pool/Whirlpool, Baumpfleger, Schimmel, bleihaltige Farbe, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) usw.

Je nach Ergebnis dieser Kontrollen kann eines von zwei Dingen passieren:

  1. Entweder wird jeder Meilenstein erfolgreich abgeschlossen und die Vorbehalte werden aufgehoben, wodurch du dem Abschluss einen Schritt näher kommst; oder

  2. Nachdem der Käufer die Immobilie und die Unterlagen geprüft hat, bittet er um eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen (meistens des Preises).

Wie reagierst du objektiv und fair auf den Käufer, wenn dieser eine Neuverhandlung fordert, und handelst dabei gleichzeitig in deinem besten Interesse? Genau in solchen Situationen kann ein professioneller Makler den Ausgang der Transaktion entscheidend beeinflussen. Da wir in der Vergangenheit bereits zahlreiche Immobilienverkäufe abgewickelt haben, garantieren wir jedem Kunden unsere Fachkompetenz und unser volles Engagement – ganz gleich, in welcher Situation er sich befindet.

Kreditgenehmigung und Wertermittlung.

Wir empfehlen dir, Käufer zu akzeptieren, die über eine Vorabgenehmigung, einen Genehmigungsbescheid oder eine schriftliche Kreditzusage des Kreditgebers verfügen – das ist eine bessere Garantie für die Kreditgenehmigung als eine Vorabprüfung oder gar keine Unterlagen seitens des Kreditinstituts. Rechne damit, dass ein Gutachter des Kreditgebers deine Immobilie begutachtet und überprüft, ob der Verkaufspreis angemessen ist.

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