Abschluss-
en (bis zu 15 Tage)
Sobald der Notar die Genehmigung und die Anweisungen der Treuhandbank zum Abschluss erhalten hat, benachrichtigt er den Käufer, damit dieser den Betrag innerhalb von fünf Tagen nach dem Abschlussdatum oder so bald wie möglich auf das Treuhandkonto einzahlt. Der Abschlussbeauftragte, das Unternehmen und/oder die Anwaltskanzlei erstellen einen Entwurf der Abrechnungsaufstellung zur Prüfung durch beide Parteien sowie die endgültigen Überweisungsanweisungen für die letzte Einzahlung des Käufers. Beide Parteien werden die endgültige Abrechnungsaufstellung genehmigen und unterzeichnen, die dann an den Treuhandbeauftragten gesendet wird. Der Käufer wird den Treuhandkontobetrag mit dem Restbetrag des Kaufpreises, den Abschlusskosten und etwaigen zusätzlichen Gebühren aufstocken. Sobald der Treuhandbeauftragte den Eingang der Gelder bestätigt hat, werden die notwendigen Unterlagen für die Eigentumsübertragung fertiggestellt, einschließlich der Einholung der Unterschriften der Treuhandbank, des Käufers und des Verkäufers oder ihrer Bevollmächtigten. Der Notar übermittelt dem Treuhänder eine Kopie der unterzeichneten Treuhandurkunde, Bescheinigungen über das Vorliegen keiner Pfandrechte und Steuerverbindlichkeiten, eine im öffentlichen Register eingetragene Verkaufsanzeige sowie ein Schreiben zur Bestätigung der Eigentumsübertragung. Der Treuhänder prüft die Unterlagen und gibt alle Gelder innerhalb von zwei Werktagen frei, sofern alle Bedingungen der Treuhandvereinbarung erfüllt sind. Damit ist die Transaktion abgeschlossen.